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Kostenanerkenntnis
Rechtsgrundlage
für die Eingliederungshilfe zur Betreuung behinderter
Kinder ist das 12. Sozialgesetzbuch. Der Kostenträger
übernimmt auf Antrag gegenüber den Eltern und dem
Kindergarten die entstehenden Kosten.
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Hinweise
zur Aufnahme
Bei
einer drohenden oderf bereits vorhanden geistigen, körperlichen,
Sinnes- bzw. Sprachbehinderung stellen Eltern einen Antrag auf Eingliederungshilfe
beim Fachbereich Gesundheit und Soziales der Stadt Osnabrück.
Dieses gewährt bei Genehmigung auch die Kostenübernahme.
Die
Anmeldung der Kinder ist an den Kindergarten zu richten. Kriterien
für die Aufnahme sind die Wohnortnähe, soziale und pädagogische
Gründe. Für Kinder mit Kostenanerkenntnis ist der Besuch
der integrativen Gruppe einschl. der Mittagsverpflegung kostenfrei.
Die
Aufnahme solcher Kinder und deren Integration ist für uns im
Waldorfkindergarten eine Bereicherung - auch für die nicht
behinderten Kinder. >>
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