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Kostenanerkenntnis
Rechtsgrundlage für die
Eingliederungshilfe zur Betreuung behinderter
Kinder ist das 12. Sozialgesetzbuch. Der
Kostenträger übernimmt auf Antrag gegenüber
den Eltern und dem Kindergarten die
entstehenden Kosten.
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Hinweise zur Aufnahme
Bei
einer drohenden oderf bereits vorhanden geistigen,
körperlichen, Sinnes- bzw. Sprachbehinderung stellen
Eltern einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim
Fachbereich Gesundheit und Soziales der Stadt Osnabrück.
Dieses gewährt bei Genehmigung auch die Kostenübernahme.
Die
Anmeldung der Kinder ist an den Kindergarten zu richten.
Kriterien für die Aufnahme sind die Wohnortnähe, soziale
und pädagogische Gründe. Für Kinder mit
Kostenanerkenntnis ist der Besuch der integrativen
Gruppe einschl. der Mittagsverpflegung kostenfrei.
Die
Aufnahme von Kindern mit besonderem Förderbedarf und
deren Integration ist für uns im Waldorfkindergarten
eine Bereicherung - für alle Kinder, deren Eltern und
der Mitarbeiter. >>
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