Waldorfkindergarten
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Kostenanerkenntnis

Rechtsgrundlage für die Eingliederungshilfe zur Betreuung behinderter Kinder ist das 12. Sozialgesetzbuch. Der Kostenträger übernimmt auf Antrag gegenüber den Eltern und dem Kindergarten die entstehenden Kosten.

Hinweise zur Aufnahme

Bei einer drohenden oderf bereits vorhanden geistigen, körperlichen, Sinnes- bzw. Sprachbehinderung stellen Eltern einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Fachbereich Gesundheit und Soziales der Stadt Osnabrück. Dieses gewährt bei Genehmigung auch die Kostenübernahme.

Die Anmeldung der Kinder ist an den Kindergarten zu richten. Kriterien für die Aufnahme sind die Wohnortnähe, soziale und pädagogische Gründe. Für Kinder mit Kostenanerkenntnis ist der Besuch der integrativen Gruppe einschl. der Mittagsverpflegung kostenfrei.

Die Aufnahme solcher Kinder und deren Integration ist für uns im Waldorfkindergarten eine Bereicherung - auch für die nicht behinderten Kinder. >> zurück